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Hier will ich eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Regelungen und ein paar Tipps dazu geben. Diese sollen einerseits Hinweise sein, bei welchen Themen Du Dich gründlich informieren musst (denn ich kann und darf keine Steuerberatung machen) und andererseits auch Tipps, wo Du künftig mehr Netto-Gewinn durch eingesparte Steuern erwirtschaften kannst. Denn in vielen Investitionsfeldern gibt es Ausnahmen für kleine Beträge oder eine kleine Transaktionsanzahl – wenn Du sowieso breit gestreut investierst, kannst Du es so steuern, dass Du in jedem Asset innerhalb dieser Grenzen bleibst und so in Summe viel Geld sparst.

Den Blogeintrag ist strukturiert in:
- Aktien + Dividenden
- ETFs und Aktienfonds
- Kryptowährungen
- Optionen, Futures, Termingeschäfte
- Immobilien
- Edelmetalle
- P2P-Kredite
- Exotische Assets
Aktien + Dividenden
Bei Aktien greift bekanntermaßen der Freibetrag für 801 Euro für Singles und 1602 Euro für Paare. Daneben lassen sich die Transaktionsgebühren ebenfalls abziehen, jedoch nicht die Kontoführungsgebühren (da diese eben durch den Freibetrag abgedeckt sein sollten) – dies ist vor allem beim aktiven Trading interessant.
Wenn Du langfristig investierst und nicht auf laufenden Cashflow angewiesen bist, solltest Du nicht (vorranging) in Dividenden-Aktien investieren, da bei der Dividenden-Ausschüttung jedes Mal Kapitalertragssteuer + Soli anfällt, d.h. Du nur rund 75% wieder re-investieren kannst. Unternehmen, die sich die Dividendenausschützung sparen, können hingegen 100% des Betrages in weiteres Wachstum re-investieren. (siehe auch im folgenden Blog-Beitrag, weshalb sich Dividenden-Aktien trotz ihren guten Rufes meist nicht rentieren: http://www.mcgeld.de/2021/05/10/kauf-keine-dividenden-aktien/). Dividendengewinne können außerdem nicht mit Veräußerungsverlusten von Aktien verrechnet werden – im Gegensatz zu Veräußerungsgewinnen von Aktien. Das ist vor allem in schlechten Börsenjahren ein steuerlicher Nachteil von Dividenden-Aktien.
Wenn Du Dividenden von ausländischen Aktien erhältst, zahlst Du in vielen Ländern bereits eine Quellensteuer, bevor das deutschen Finanzamt die Dividenden mit der Kapitalertragssteuer + Soli versteuert. Diese abgeführte Quellensteuer kannst Du Dir vom Finanzamt aber bei der Steuererklärung wiederholen.
Hast Du in einem Jahr in Summe einen Verlust gemacht, kannst Du über einen Verlustvortrag diese Verluste mit den Gewinnen in den Folgejahren verrechnen und damit Steuern sparen. Daher ist es nicht notwendig, am Jahresende noch schnell ein paar Gewinneraktien zu verkaufen um diese steuerfrei realisieren zu können. Es macht mehr Sinn die Aktien dann zu verkaufen, wenn es Deine Strategie vorgibt (oder Du cash benötigst) – denn über den Verlustvortrag hast Du die Steuerersparnis auch in die Folgejahre gerettet.
Das folgende ist verboten, zumindest wenn es absichtlich, regelmäßig und/oder mit großen Beträgen gemacht wird: Du darfst keine Verlust-Aktien verkaufen, nur um den steurlichen Verlust zu realisieren (der dann mit den anderen Aktiengewinnen verrechnet werden könnte) und dann die Aktien zurückkaufen. Dies gilt als Gestaltungsmißbrauch und kann Dir großen Ärger mit dem Finanzamt bescheren. Aber wenn Du nun Aktien eines Unternehmens gekauft hast, weil Dir die Branche attraktiv erscheint und nicht unbedingt das Unternehmen selbst, könntest Du die Aktien im Falle eines Verlustes verkaufen und Aktien eines Unternehmens in der gleichen Branche, eines ähnlichen Unternehmens oder ein Branchen-ETF kaufen. Dies scheint nicht verboten zu sein (bitte halte aber Rücksprache mit Deinem Steuerberater, bevor Du diese Strategie anwendest) – und hat dennoch einen sehr ähnlichen Effekt.
Hast Du in einer Aktie große Gewinne, die Du nicht realisieren möchtest aber glaubst an einen kurzfristigen Kursverlust, kannst Du deine Gewinne durch ein Hedging schützen. Kaufe dazu Put-Optionen oder eine entsprechendes Zertifikat, damit sich über einen gewissen Zeitraum Gewinne und Verluste ausgleichen, bis Deiner Einschätzung nach die Gefahr für Deine Aktie vorrüber ist. Beachte aber hierbei, dass Du einen steuerlichen Nachteil hast: Du kannst bei Deiner Steuererklärung Aktien-Gewinne/-Verluste leider nicht mit Gewinnen/Verlusten aus Optionen und Zertifikaten direkt verrechnen. (Beachte auch, dass Verluste aus Termingeschäften überhaupt nur bis 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden können.)
In einer Trading-GmbH oder Trading-UG ist der Handel mit Aktien ebenfalls sehr attraktiv (wieder im Gegensatz zur Dividendenausschüttung) – darauf werde ich einem der folgenden Blog-Einträgen ausführlicher eingehen.
ETFs und Aktienfonds
Wegen dem wenig bekannten Investmentsteuergesetz müssen ETFs bzw. der Broker auch dann Steuern abführen, wenn Du den ETF nur hältst und in einem Steuerjahr nicht verkaufst. Eine gute Erklärung dazu gibt es hier: https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html Das macht das Halten von ETFs steuerlich weniger attraktiv als das Halten von Aktien. Wenn Du Dir überlegst einen ETF zum langfristigen Halten zu kaufen, der nur aus wenigen Werten besteht, kannst Du stattdessen auch selbst die Aktien kaufen. Du hast zwar wahrscheinlich etwas mehr Transaktionsgebühren, aber dafür keine laufenden Fondsgebühren und musst auch nicht, wie ETFs bei Gewinnen eine Steuer auf “virtuelle Veräußerungen” zahlen, sondern kannst die Aktien einfach weiterlaufen lassen und erst beim Verkauf versteuern. Das funktioniert natürlich bei einem Dax mit seinen 30 Werten einfacher als beim MSCI World.
Wenn Du sehr breit streuen willst und deshalb eine ganze Reihe von unterschiedliche ETFs zu legen möchtest, kannst Du stattdessen auch die Aktien von den meist börsennotierten ETF-Anbietern kaufen und am Erfolg der ETFs teilhaben (die Korrelation ist natürlich nicht 1-zu-1 mit ihren ETF-Produkten, da der Aktienpreis eher am Erfolg der ETF-Verkäufe hängt), z.B. von Blackrock, MSCII oder generell den Exchanges wie der Firma Nasdaq oder der Deutschen Börse.
Ein Vorteil, wenn Du ausschließlich Aktien statt ETFs (oder umgekehrt) kaufst, ist auch dass Du etwaige Aktienverluste direkt mit Aktiengewinnen verrechnen darfst, aber nicht mit ETF-Gewinnen (und umgekehrt). Fonds und Aktien sind beim Finanzamt leider zwei unterschiedliche Verrechnungstöpfe, daher hat das Traden mit beiden Anlageklassen einen steuerlichen Nachteil.
Kryptowährungen
Dass die Spekulationsfrist für Kryptowährungen 1 beträgt und danach steuerfrei realisiert werden kann, ist allgemein bekannt. Auch das üblicherweise das FIFO (First In, First Out: Beim Verkauf von Coins wird davon ausgegangen, dass die am längsten gehaltenen Coins verkauft wurden) angewendet wird, wenn es mehrere Käufe eines Coins gab D.h. es wäre aus steuerlicher Sicht sinnvoll, nur soviele Coins zu verkaufen wie vor einem Jahr oder zuvor gekauft wurden, weil dann keine Steuer anfällt..
Interessant ist auch, dass man auch LIFO (Last In, First Out) anwenden darf, allerdings akzeptiert das Finanzamt nicht, wenn man zwischen beiden hin- und herwechselt, d.h. wenn Du Dich einmal auf FIFO oder LIFO festgelegt hast, wirst Du auch in Zukunft damit leben müssen.
Des Weiteren kann es hilfreich sein, wenn man mehrere Accounts auf Exchanges hat – dann darfst Du auf jeder Exchange FIFO separat betreiben. Das kannst Du nutzen, um Dich steuerlich geschickt aufstellen.

Da beim Verkauf von Coins die Spekulationssteuer anfällt und diese dem persönlichen Steuersatz entspricht, wird sie bei vielen relativ hoch ausfallen, z.B. die typischen 42%. Wenn Du planst, die Kryptowährungen nicht min. 1 Jahr zu halten, musst Du mit relativ viel Steuerlast rechnen. Wenn Du allerdings Bitcoin-ETC/ETNs (oder Ethereum-ETN bzw. wenn es sie mal geben sollte, auch AltCoin-ETC/ETFs) kaufst, hast Du ein Vehicle, dass sich relativ ähnlich zum Bitcoin selbst performt, aber musst Du diese Gewinne nur mit ca. 25% (Kapitalertragssteuer + Soli) versteuern – Du kannst Sie dann mit Verlusten aus ETCs/ETFs verrechnen. Auch denkbar wäre, dass Du Aktien von Unternehmen mit hohem Kryptowährunganteil in der Bilanz kaufst und hoffst, dass sie sich ähnlich wie Bitcoin verhalten. Hier zahlst Du ebenfalls runde 25% und kannst die daraus entstandenen Verluste/Gewinne mit anderen Aktiengewinnen/verlusten verrechnen.
Wenn Du in einer Kryptowährung hohe unrealisierte Gewinne hast und noch mehrere Monate Haltefrist bis zum steuerfreien Realisieren vor Dir hast, kannst Du mit entsprechende Futures shorten um Dir den Gewinn zu sichern (Du kannst aber die Verluste von Kryptowährung und Futures nicht direkt miteinander verrechnen, weil auch das unterschiedliche Verrechnungstöpfe sind).
Optionen, Futures und andere Termingeschäfte
Da seit diesem Jahr nur noch 20.000 Euro Verluste aus Termingeschäfte mit Gewinnen verrechnet werden dürfen, funktionieren viele Strategien nicht mehr. Ein Trader, der 50.000 Verluste auf der einen Seite und 70.000 Euro Gewinne auf der anderen Seite gemacht hat, musste in der Vergangenheit auf 20.000 Euro (= 70.000 – 50.000) Steuern zahlen. Nun darf er nur noch 20.000 Verluste geltend machen, d.h. er muss 50.000 Euro (=70.000 – 20.000) versteuern. D.h. unter dem Strich bleibt nichts übrig und es kann passieren, dass er mehr Steuern zahlen muss als er überhaupt in Summe verdient hat.
Leider sind mir hier keine sehr hilfreichen Tipps bekannt. Man kann natürlich bei gemeinsamer Veranlagung mit seinem Ehepartner 40.000 Euro anrechnen lassen, was vielleicht dem ein oder anderen Trader ausreicht. Wenn dies nicht der Fall ist, führt fast kein Weg an einer Trading-GmbH bzw. Trading-UG vorbei. Konkrete Pläne sollten allerdings mit Profis besprochen werden, da bei einer Kapitalgesellschaft noch mehr Fallstricke lauern als bei der persönlichen Steuererklärung.
(Vermietete) Immobilien
Vermietete Immobilien sind natürlich steuerlich besonders interessant, denn Ausgaben für Sie können als Werbungskosten angegeben werden und reduzieren daher auch die Einkommensteuer für Angestelle (für die es sonst kaum Möglichkeiten gibt, steuersparend zu agieren). Insbesondere Renovierungsausgaben können von der Steuer abgesetzt werden, dabei sollte aber auf folgende Einschränkungen geachtet werden:

- Die abzusetzenden Renovierungskosten dürfen max. 15% des Gebäudepreises in den ersten 3 Jahren nach dem Erwerb der Immobilie betragen. Wenn diese höher sind, gehen alle (auch bisherigen) Steuerersparnisse verloren. Es ist nicht erlaubt, Renovierungskosten anzugeben, d.h. wenn Du in den ersten 3 Jahren 20% Renovierungskosten hast, wirst Du Probleme bekommen, wenn Du davon nur 10% oder 15% in der Steuererklärung angibst. Ein Fallstrick ist hier, dass die 15% nicht vom Gesamtpreis zu berechnen sind, sondern nur vom Gebäudeanteil (den neuerdings das Finanzamt meist selbst berechnet und Angaben vom Steuerzahler (und sogar vom notariellen Kaufvertrag) ignoriert). Ein weiterer Fallstrick bei Wohnungen ist, dass die von der Hausverwaltung beauftragten Reparaturen ebenfalls berücksichtigt werden und im Worst-Case dazu beitragen, die 15%-Grenze zu überschreiten. Daher sollte schon beim Kauf der Wohnung darauf geachtet werden, wieviel Reparaturen durch die Hausverwaltung anfallen werden und entsprechend Puffer geplant werden. Ähnlich verhält es sich mit Immobilien in Sanierungsgebieten, auch dort kann es vorkommen, dass die Gemeinde Sanierungen vorschreibt und wenn Du mit diesen vorgeschriebenen Sanierungen die 15% reißt, entfällt diese Steuererleichterung.
- Es darf keine wesentliche Qualitätsverbesserung eintreten, was für die Finanzämter v.a. dadurch erreicht wird, dass Baumaßnahmen bei min. 3 von den 4 Gewerken Heizung, Sanitärinstallation, Elektroinstallation und Fenster stattgefunden haben. D.h. wenn Du mehrere Gewerke beauftragen willst, aber Steuer sparen willst, sollten die Baumaßnahmen über viele Jahre gestreckt werden (was dann natürlich den unangenehmen Seiteneffekt hat, dass Du nicht alles in einer Renovierung/Sanierung durchziehen kannst und der Mieter mehrere Baustellen erdulden muss)
Des Weiteren kannst Du für 50 Jahre 2% pro Jahr der Gebäudekosten (also der Gebäude-anteiligen Kaufkosten) von der Steuer abstetzen bzw. bei Gebäuden/Wohnungen vor dem Baujahr 1925 sogar 2.5% (dann für 40 Jahre). Bei denkmalgeschützten Immobilien gibt es zusätzliche Sonder-Abschreibungen, die aber meist den Aufwand nicht wert sind, da Renovierungen/Sanierungen an Denkmälern sehr teuer sind. Kundig solltest Du Dich außerdem machen, ob die Wohnung in einem Sanierungsgebiet liegt – dann gibt es häufig zusätzliche finanzielle/steuerliche Anreize (manches Mal allerdings auch Sanierungspflichten).
Neben der Absetzbarkeit vieler (vermeintlicher) Kosten ist auch der Verkauf von Immobilien interessant. Nach 10 Jahren kann eine Immobilie, die nur vermietet und nicht selbst bewohnt wurde, steuerfrei verkauft werden. Eine Immobilie, die Du selbst bewohnt hast, kannst Du bereits früher steuerfrei verkaufen, es darf lediglich nicht der gewinnbringende Wiederverkauf beim Kauf im Vordergrund stehen. Aber wenn Du einen Job mit dem Risiko hast, mal umziehen zu müssen, spricht nichts dagegen, Dich auf die Suche nach einer günstigen Wohnung/Haus zu machen, diese unter Marktwert zu kaufen und bei einem etwaigen Umzug sie wieder gewinnbringend zu verkaufen. Wenn Du eine Wohnung/Haus, das 300.000 Euro Marktwert hat, für 250.000 Euro erstehen kannst und nach wenigen Jahren umziehst und wieder verkaufst, kannst Du relativ einfach 50.000 Euro steuerfrei bekommen.
Das ist das Wesentlich in Kürze. Zu Immobilien gibt es eigentlich noch viel mehr zu sagen, was ich in einem der folgenden Blogs auch tun werde.
Edelmetalle
Auf physisches Gold musst Du keine Umsatzsteuer zahlen, auf alle anderen Edelmetalle allerdings schon (19%). Bei einem privaten Wiederverkauf (z.B. über eBay) ist das weniger relevant, weil Du dort den 19%-Aufschlag auch bezahlt bekommst, ohne ihn an das Finanzamt abführen zu müssen. Für Silber-Platinmünzen gibt es außerdem meist eine reduzierte Umsatzsteuer (eigentlich eine Differenzbesteuerung) von 7%, allerdings musst bei diesen auf den Edelmetallgehalt achten – denn dieser liegt häufig unterhalb von Barren, womit der Preis vom physischen Silber-/Platingehalt (nach oben) abweichen kann.

Nach einem Jahr halten kannst Du physisches Edelmetall steuerfrei verkaufen. Wenn Du das Jahr nicht einhältst, musst Du Spekulationssteuer (Dein persönlicher Steuersatz, z.B. 42%) auf den Gewinn zahlen – Gewinne/Verluste kannst Du dabei mit vielen anderen Veräußerungsgeschäfte verrechnen.
Wenn Du ETCs statt phyischem Edelmetall kaufst und verkaufst, gelten aktuell noch die gleichen Steuergesetze wie für physisches Metall. Allerdings gibt es hier seitens des Finanzamtes und des Gesetzgebers viele Diskussionen, so dass dies vielleicht in Zukunft nicht mehr so ist (und ETCs evtl. generell mit der Kapitalertragssteuer + Soli belegt werden).
Wenn Du mit Gold (oder andere Edelmetalle) kurzfristig spekulieren willst, tun die meist 42% Spekulationssteuer ziemlich “weh” – daher bietet es sich an stattdessen auf Goldminenaktien oder -ETFS zu setzen, die meist mit dem Goldpreis korrelieren (zumindest die großen etablierten Goldminen-Aktien – bei kleinen Goldminen-Aktien handelt es sich häufig auch um Explorationsunternehmen, deren Aktienwert eher von neuen Funden abhängt als vom Marktpreis des Edelmetalls). Damit zahlst Du bei kurzfristigen Trades (unter einem Jahr) nur ca. 25% auf die Gewinne statt den meist 42%.
Andere / exotische Assets
Wenn Du in andere Assets (z.B. Weine, Monteuerswohnungen etc.) investierst und keine Informationen zur Versteuerungen hast, hilft natürlich der Gang zu einem geeigneten Steuerberater. Diese sind häufig schwer zu finden, insbesondere für Spezialthemen, so dass es ich Dir noch eine weitere Möglichkeit empfehlen möchte: Es gibt die Möglichkeit bei Deinem Finanzamt eine sogenannte “verbindliche Auskunft” einzuholen – hier stellt Du dem Finanzamt mit Hilfe eines Formulars die konkrete Frage und dieses muss(!) das Finanzamt Dir beantworten und sich dann auch die Antwort halten (achte darauf, dass Du bei Deiner Umsetzung dann aber nicht von Deiner Frage abweichst). Die verbindliche Auskunft ist kostenlos, sofern der Gegenstandswert weniger als 10.000 Euro beträgt und der Zeitaufwand des Finanzamts nicht 2 Stunden überschreitet. Selbstverständlich kannst Du auch eine unverbindliche Auskunft erfragen, aber diese ist – wie der Name schon sagt – unverbindlich und das Finanzamt muss sich hier nicht an seine Aussagen halten (z.B. wenn es behaupten würde, dass sie den Verkauf von im Wert gestiegenen Wein nicht besteuern würde). Bei der verbindlichen Auskunft solltest Du ebenfalls einen Steuerberater zu Rate ziehen, der zwar nicht Experte auf dem Gebiet Deiner Frage sein muss, sondern das Formular sachgerecht befüllen kann. Das Finanzamt lehnt nämlich unklare Anfragen ab und die Fachsprache des Finanzamtes ist für den Normalbürger kaum zu verstehen, geschweige denn auf dem Anfrageformular korrekt zu formulieren (aber es kommt natürlich auch auf den Sachbearbeiter im Finanzamt an).
Schluss
Steuergesetze ändern sich oft, sind häufig missverständlich und haben bei falscher Anwendung enorme, negative Auswirkungen (bis zur Gefängnisstrafe). Daher – und weil ich es auch gar nicht darf, ist dieser Blogeintrag explizit keine Steuerberatung und ersetzt auch keine.
Ein kleiner Hinweis noch: Überall wo ich in diesem Blog-Eintrag Kapitalertragssteuer + Soli geschrieben habe, ist die Kirchensteuer natürlich mitgemeint, sofern Du diese bezahlst.
Ich hoffe Du konntest den ein oder anderen Hinweis finden, der Dir bei Deinen Assets Steuern spart bzw. Dir eine bessere strategische Ausrichtung ermöglicht. Wenn Du magst, freue ich mich auch gerne über einen Kommentar (aber bitte keine Steuerfragen – ich bin wie gesagt kein Steuerberater).
Frohes Investieren!
Sebastian